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Erklärung des LPVB-Landesvorstands zur „Alkohol- und Nikotin-Frage“ und zur Schiedsrichtertätigkeit

Zur Klärung von Unstimmigkeiten, die es auf der LDV am 14. Februar gab, stellt der Landesvorstand durch Beschluss auf seiner Sitzung vom 24.02.2016 fest:

1. Alkohol und Nikotin gehören bei Turnieren des LPVB zu den geächteten Substanzen. Unsere Sportordnung legt in Ziffer 1.4 der Grundlagen und Grundsätze fest, dass die Reglements der F.I.P.J.P. wie auch Satzung, Ordnungen und Richtlinien des DPV „übergeordnete Regelungen“ für „die sportlichen Veranstaltungen des LPVB“ sind. Sie haben ausdrücklich Gültigkeit noch vor Satzung, Ordnung und Richtlinien des LPVB.

In den Reglements des DPV heißt es u. a.: „Die Einnahme von Alkohol und Nikotin ist den Spielern während ihrer Wettkampfspiele strengstens untersagt und ist zu sanktionieren. Bei offensichtlicher Spielbeeinträchtigung durch Alkohol ist der Schiedsrichter gehalten, betreffende Teilnehmer auch ohne Kontrollmaßnahmen sofort zu disqualifizieren, wenn davon auszugehen ist, dass der ordentliche Spielbetrieb dadurch gefährdet wird. Der Konsum von Nikotin auf dem Spielgelände ist untersagt und im unmittelbaren Umfeld des Spielgeländes unerwünscht.“ (DM-Richtlinien, Ziff. 4)

Die Reglements des DPV sind ausdrücklich auch für Landesmeisterschaften, Qualifikationen zu nationalen und internationalen Turnieren, den Spielbetrieb der Landesfachverbandsligen und Ranglistenturniere des DPV und seiner Mitglieder – d. h.: der Landesverbände – wirksam (DPVSportordnung, §2). Es besteht kein Zweifel, dass diese Vorschriften in Berlin für alle genannten Turniere zu beachten sind. 

2. Schiedsrichter haben die Aufgabe, bei Turnieren auf die Einhaltung aller sportlichen Reglements zu achten und in Zweifelsfällen und Konflikten während eines Wettkampfes Entscheidungen zu treffen. Ein Schiedsrichter muss, so besagt es der DPV-Schiedsrichterkodex, „sowohl über die Autorität als auch die Diplomatie verfügen, die seine Funktion erfordert“.

Die Aufgabe eines Schiedsrichters ist nicht leicht, aber notwendig. Zuweilen mag eine Schiedsrichter-Entscheidung dem einen oder anderen Aktiven (oder Zuschauer) nicht gefallen, das ist im Pétanque ebenso wie bei anderen Sportarten. Nichtsdestoweniger verlangt die sportliche Fairness, die Tätigkeit und die Entscheidungen von Schiedsrichtern zu respektieren, zumal viele von ihnen selbst passionierte Boule-Spieler sind, die häufig für ihre ehrenamtliche Tätigkeit auf eine eigene Turnier-Teilnahme verzichten.

Der Landesvorstand wirbt für ein beidseitiges Verständnis im genannten Sinn: dass unsere Schiedsrichter Gespür für Autorität und Diplomatie zeigen und die Spieler(innen) ihre Bereitschaft zum Respekt. Der Landesvorstand appelliert an die Mitgliedsvereine im LPVB, insbesondere an deren Vorstände und alle für die sportlichen Abläufe verantwortlichen Mitglieder, für die Beachtung der sportlichen Fairness aktiv Sorge zu tragen.

Berlin, 24.02.2016

LPVB-Landesvorstand