Der LPVB-Landesvorstand gibt folgend die überarbeiteten Richtlinien für die Berliner Rangliste ab Saison 2017 bekannt. Neu gegenüber dem Vorjahr ist vor allem:
a) Verantwortlich für Meldungen ist der jeweils ausrichtende Verein (bislang: die einzelnen Spieler/innen)
b) Für Triplette-Turniere wird eine verminderte Mindestteilnehmerzahl festgelegt.
(1) In der Rangliste des LPVB werden nur Spieler/innen mit einer vom LPVB ausgegebenen, gültigen Lizenz berücksichtigt. Die Notierung der Punkte erfolgt unabhängig davon, ob sie in einem lizenzpflichtigen oder offenen Turnier erzielt wurden.
(2) Für die Rangliste berücksichtigt werden Berliner Meisterschaften sowie andere Turniere des LPVB oder eines seiner Mitgliedsvereine, die keiner Teilnahmebeschränkung nach Geschlecht oder Alter unterliegen (ein Mixte-Turnier gilt nicht als eingeschränkt) und nicht serieller Bestandteil einer vereinseigenen Rangliste sind (etwa wöchentliche Melées oder Supermelées). Die Wertung erfolgt ab einer Mindesteilnehmerzahl, wie sie die Wertungstabelle in Ziff. (4) ausweist.
(3) Der jeweilige Ausrichter ist für die Meldung der Turnierergebnisse an den Vorstand des LPVB verantwortlich. Meldungsadresse ist
(4) Die Wertung erfolgt nach folgender Tabelle:
(5) Der LPVB veröffentlicht die Rangliste auf seiner Website. Wenn ein/e Lizenzspieler/in dort generell nicht genannt werden möchte, kann er/sie dies dem LPVB durch einfache Erklärung untersagen.
LPVB-Landesvorstand, Beschluss vom 14.12.2016