LPVB Kopf

Zum Schiedsrichterwesen im Landesverband

Der Landesvorstand bittet alle Mitgliedsvereine, auf ihren bevorstehenden Jahresversammlungen noch einmal verstärkt nach möglichen Schiedsrichter(inne)n Ausschau zu halten. Nach den Rücktritten zu Beginn dieses Jahres sind wir in einer anhaltend schwierigen Lage: Bei Lizenz-Turnieren ist die Präsenz von Schiedsrichtern (notfalls: anderen Regelkundigen) unerlässlich. Wir möchten in der kommenden Saison 2017 gerne wieder zu einer besseren und entspannteren Situation kommen. Nach wie vor gilt dabei unsere Bereitschaft, den Zurückgetretenen einen möglichst unkomplizierten Weg zu ebnen, wieder als Schiedsrichter tätig sein zu können – ohne komplett neue Ausbildung und neuen Lizenzerwerb. Und auch für jene, die neu als Schiedsrichter(in) einsteigen wollen, möchten wir Angebote machen, die hinsichtlich des Aufwands und der Kosten niedrigschwellig sind. Wir bitten um Kontaktaufnahme.

Im genannten Zusammenhang mussten wir in den vergangenen Tagen leider auch Rechnungen an mehrere Mitgliedsvereine schicken. Die Schiedsrichterordnung des LPVB schreibt in Ziffer 6.1 nämlich vor, dass jeder Mitgliedsverein mindestens eine(n) ausgebildete(n) Schiedsrichter(in) stellen muss (die Anzahl erhöht sich ab 25 Mitgliedern). Ist das nicht der Fall, werden Ausgleichszahlungen in Höhe von 30 EUR pro fehlendem Schiedsrichter fällig.

Dazu gab es vereinzelten Einspruch aus Mitgliedsvereinen: Man habe ja „nachweislich ausgebildete Schiedsrichter“, auch wenn diese „aus bekannten Gründen nicht zur Verfügung standen“ (gemeint sind die Rücktritte). Diesen Einwand kann der Landesvorstand nicht gelten lassen: Ein Schiedsrichter, der seine Tätigkeit nicht ausübt, weil er zurückgetreten ist, ist folglich kein Schiedsrichter mehr. Das gebietet nicht nur alle Plausibilität, sondern ausdrücklich auch Ziffer 2.4. unserer Schiedsrichterordnung. Darin heißt es, dass „die Bereitschaft für Einsätze“ eine Voraussetzung ist, Schiedsrichter zu sein. Alles andere würde auch keinen Sinn machen – jemand, der zwar ein Fahrrad im Keller stehen hat, es aber nie benutzt, kann sicher nicht als Radfahrer gelten.

Jenseits dieses Schabernacks bleibt aber unser vorrangiges Anliegen: Bitte engagiert euch in den Mitgliedsvereinen des LPVB, Bewerber zur Schiedsrichter-Ausbildung für die kommende Saison zu suchen.

Für den LPVB-Landesvorstand

Martin