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Information des CBdB Vorstands

Gemäß Infektionsschutzgesetz sowie der aktuellen Verordnung des Landes Berlin haben wir uns zu folgender Regelung auf unserem Vereinsgelände entschieden & werden diese konsequent durchsetzen.

Ab sofort gilt für die Nutzung der CBdB-Halle & im Restaurationsbereich des „carro“ die 2G-Regel (nachweislich genesen oder geimpft).

Hierbei müssen stets alle Gäste & auch die Vereinsmitglieder einen fälschungssicheren Nachweis („QR-Code“) bei sich führen & den verantwortlichen Inhabern des Hausrechts (z.B. dem Vereinsvorstand, dem Bar-Personal, einer Turnierleitung etc.) auf deren Verlangen vorlegen können (Ausnahmen bilden die in der jeweils aktuellen Verordnung ausgewiesenen Personen).

Ist dies nicht der Fall, so erfolgt automatisch die Untersagung jeglicher Aktivität in der CBdB-Halle oder der Aufenthalt im Restaurationsbereich des „carro“ & in den damit verbundenen Innenräumen für diese Personen.

Die Benutzung der Toiletten ist grundsätzlich gestattet, das Betreten hat dann über den Außenbereich zu erfolgen.

Jeweils ein Schild am „carro“, & am Eingang der Halle verweisen auf diese Regelung explizit.

Aktivitäten im Freien sind von den vorstehenden Regelungen nicht berührt.

(von der Webseite des CBdB)